Beschwerdeverfahren

Wenn Sie mit der Anmietung eines Ferienhauses unzufrieden sind, wenden Sie sich bitte zunächst an das lokale Büro oder dessen Beschwerdestelle. Kann keine Lösung gefunden werden, können Sie Ihre Beschwerde an den Kundenservice weiterleiten, der den Fall im Hinblick auf eine Einigung prüfen wird. Wenn Sie mit der Lösung weiterhin unzufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde beim Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermietungen einreichen. In diesem Fall müssen Sie ein Beschwerdeschreiben auf dem vom Beschwerdeausschuss erstellten Formular verfassen. Eine Beschreibung des Verfahrens und einen Link zum Formular finden Sie auf dieser Seite. 

Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermietung 

Amagertorv 9, 2 

1160 Kopenhagen K 

http://www.fbnet.dk/ 

Sie können Ihre Beschwerde auch über die EU-Beschwerdeplattform http://ec.europa.eu/odr einreichen.